Unsere Fachgebiete

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Wir beraten und vertreten Eltern und Kinder bei Anliegen betreffend Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen bei ehelichen und ausserehelichen Kindern, insbesondere

  • Prüfen und Erstellen von Unterhaltsverträgen betreffend gemeinsamen Kinder
  • Beratung und Vertretung bei (auch internationaler) Adoption
  • Beratung und Vertretung bei Anliegen betreffend Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung, Kindesschutzmassnahmen (Einschränkungen der elterlichen Sorge etc.)