Unsere Fachgebiete
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Wir beraten und vertreten Eltern und Kinder bei Anliegen betreffend Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen bei ehelichen und ausserehelichen Kindern, insbesondere
- Prüfen und Erstellen von Unterhaltsverträgen betreffend gemeinsamen Kinder
- Beratung und Vertretung bei (auch internationaler) Adoption
- Beratung und Vertretung bei Anliegen betreffend Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung, Kindesschutzmassnahmen (Einschränkungen der elterlichen Sorge etc.)