Unsere Fachgebiete

Werkvertragsrecht (inkl. Bauhandwerkerpfandrecht)

Wir vertreten und beraten nationale und internationale Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften sowie Privatpersonen in allen Bereichen des Werkvertragsrechts inkl. Bauhandwerkerpfandrecht:

  • Prüfung und Erstellung von Werk-, Werklieferungs- und Subunternehmerverträgen sowohl nach OR als auch nach SIA-Norm 118
  • Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungs- bzw. Mängelrechten (Wandelung, Minderung, Nachbesserung)
  • Erhebung von Mangelrügen und Verfassen von Abmahnschreiben
  • Rückbehaltungsrecht des Bestellers bei Werkmängeln
  • Durchsetzung von Werkvertragsforderungen aller Art (Regiearbeiten, Nachträge etc.)
  • Vorzeitige Vertragsauflösung
  • Subunternehmerhaftung
  • vorsorgliche und definitive Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten