Unsere Fachgebiete
Werkvertragsrecht (inkl. Bauhandwerkerpfandrecht)
Wir vertreten und beraten nationale und internationale Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften sowie Privatpersonen in allen Bereichen des Werkvertragsrechts inkl. Bauhandwerkerpfandrecht:
- Prüfung und Erstellung von Werk-, Werklieferungs- und Subunternehmerverträgen sowohl nach OR als auch nach SIA-Norm 118
- Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungs- bzw. Mängelrechten (Wandelung, Minderung, Nachbesserung)
- Erhebung von Mangelrügen und Verfassen von Abmahnschreiben
- Rückbehaltungsrecht des Bestellers bei Werkmängeln
- Durchsetzung von Werkvertragsforderungen aller Art (Regiearbeiten, Nachträge etc.)
- Vorzeitige Vertragsauflösung
- Subunternehmerhaftung
- vorsorgliche und definitive Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten