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Wissen Sie, dass die Unternehmensnachfolge bei privaten Gesellschaften revidiert werden soll?

Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) auch Massnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge bei privaten Gesellschaften vorgeschlagen. Dabei stehen vier Massnahmen im Zentrum:

  1. Ein Recht auf Integralzuweisung eines Unternehmens für Erbinnen und Erben. Das bedeutet, wenn ein Unternehmer bei seinem Tod nichts vorgesehen hat und ein Erbe das Unternehmen zugeteilt haben möchte, kann er dies vor Gericht verlangen.
  2. Wenn das Unternehmen wertmässig seinen Erbteil übersteigt und der übernehmende Erbe daher seinen Geschwistern einen finanziellen Ausgleich schuldet, kann die Ausgleichsforderung für maximal 5 Jahre gestundet werden, sollte die unverzügliche Zahlung der Ausgleichsforderung ihn in ernsthafte (finanzielle) Schwierigkeiten bringen.
  3. Der Bewertungszeitpunkt des Unternehmens für die Höhe Ausgleichsforderung ist der Zuwendungszeitpunkt (nicht Todestag).
  4. Zum Schutz der Miterben müssen diese im Rahmen ihres Pflichtteils künftig nicht gegen ihren Willen Minderheitsanteile an einem Unternehmen übernehmen, an dem ein Erbe die Kontrolle (>50%) übernommen hat.